Wurde sowohl vom Betrieb als auch von der Berufsschule von den Tätigkeiten ausgeschlossen und möchte nicht, dass es im Abschlusszeugniss der Berufsschule steht, weil es mir beim Bewerben unnötige Steine in den Weg legen würde und ich mich weiterbilden möchte. Außerdem habe ich immernoch starkes Interesse, Fräsen, Drehen und CNC zu lernen.
In der Berufsschule gab es zwar Praxisunterricht an der Fräs- und Drehmaschine, allerdings nur Versuche und als Gruppenarbeit. Somit hat es gelangt, das immer nur einer meiner Kollegen an den Maschinen war und die Versuche durchgeführt hat z.b ob man durch Gleichlauf- oder Gegenlauffräsen eine bessere Oberfläche bekommt. Leistungsnachweise wurden nur in der Theorie durchgeführt, nie in der Praxis.
Der Ausschluss erfolgte im April 2025, als ich mich im 1. Lehrjahr zum Industriemechaniker befand, das war im Betrieb und der Ausbilder hatte nicht wirklich Lust, mich auszubilden. Nach der Auffassung meines Ausbilders war ich zu nah am Fräser und wurde deswegen sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule ausgeschlossen. Danach fand keine erneute Einarbeitung, Begleitung oder Sicherheitsunterweisung mehr statt und ich durfte nie mehr an die Maschinen. Deswegen musste ich zum Maschinen- und Anlagenführer wechseln.
Während beim Industriemechaniker Fräsen und Drehen ausbildungsrelevant sind, insbesondere bei der AP1, ist es beim Maschinen- und Anlagenführer NICHT ausbildungsrelevant. Aber ich bin als Maschinen- und Anlagenführer ebenfalls in der Fachklasse für Industriemechaniker.
Im Jahreszeugnis des 1. Lehrjahres hatte ich keine Bemerkung bezüglich das ich von den Maschinen ausgeschlossen war, obwohl wir für ein Leistungsnachweis ein Werkstück an den Maschinen gemacht haben, allerdings war ich mit dem Werkstück fertig gewesen, bevor ich von den Maschinen ausgeschlossen wurde. Allerdings bekam ich Kopfnoten für Mitarbeit und Verhalten sowie die Bemerkung, dass der Sportunterricht aus organisatorischen Gründen nicht stattfinden konnte.
Da ich eine Berufsschule in Bayern besuche, gilt die BSO Bayern als gesetzliche Grundlage, dort steht, dass man keine Bemerkungen ins Abschlusszeugniss schreiben sollte, die einem den Weg ins Berufsleben erschweren. Ich weiß aber nicht, ob das in meinem Fall für mich gilt?